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Eröffnungsrede
Josef Adrian
Schulleiter, Staatliche Schule für Sehgeschädigte Schleswig
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Meine Damen und Herren,
dass Sie sich mit dieser Thematik aus so unterschiedlichen Arbeits- und Lebensbereichen angesprochen fühlen, bestätigt uns in unseren Bemühungen der letzten Jahre und in der heutigen Fachtagung, die Aufmerksamkeit auf einen Problembereich zu richten, in dem offensichtlich großer Informations- und Handlungsbedarf besteht.
An vielen Stellen heißt es, die Augen seien unser wichtigstes Wahrnehmungsorgan. Ob diese Aussage in dieser Zuspitzung immer zutreffend ist, sei einmal dahingestellt. Dass aber die Informationen in der heutigen Zivilisation zu 80 % und mehr visuell sind, scheint inzwischen eine Binsenwahrheit zu sein.
Als nicht sehgeschädigte Menschen nehmen wir diese Tatsache allerdings oft erst zur Kenntnis, wenn uns aufgrund der Überlastung in der visuellen Wahrnehmung – z. B. nach stundenlanger Computerarbeit oder nach zu langem Fernsehkonsum – unsere Augen schmerzen oder wenn wir durch ganz normale altersbedingte Sehleistungseinbußen ohne optimales Licht oder ohne Seh-/Lesebrille oder beides Schwierigkeiten haben, die Zeitung zu lesen oder den Beipackzettel der Medikamente.
Auch alltägliche Verrichtungen hygienischer oder kosmetischer Art, der Blick ins Rezeptbuch beim Kochen oder die Information in der Fernsehzeitschrift, das Lesen des Kleingedruckten am Busbahnhof – viele sog. Nebenbei-Tätigkeiten sind plötzlich erschwert oder bisweilen sogar unmöglich, wenn die Sehhilfe fehlt.
Lästige, ärgerliche Situationen, die aber durch den Einsatz unauffälliger Hilfen oder durch geringfügige Anpassungen am Arbeitsplatz in der Regel ausgeglichen werden können. Sie beeinträchtigen uns noch nicht wirklich.
Erst wenn z. B. die Sehschärfe unter 30 % sinkt, ist die Beeinträchtigung so groß, dass wir deshalb im sozialrechtlichen Sinne von einer Sehbehinderung in der Alltagsbewältigung sprechen.
Wer vorher keine Sehprobleme hatte und nun in dieser Größenordnung beeinträchtigt ist, erfährt an sich selbst Ausgrenzungen. Er erfährt, dass ganz alltägliche Informationen ohne besondere Vorkehrungen, ohne besondere Hilfen einfach nicht mehr oder nur noch unzulänglich zugänglich sind.
Menschen, die von Geburt an sehbehindert oder blind sind, erfahren diese Ausgrenzung auf andere Weise, in dem sie, für die dieser Zustand ja irgendwie normal ist, mit der Erwartung konfrontiert werden, dass sie adäquat und angepasst auf visuelle Anforderungen reagieren. Sie werden dann als „normal“ akzeptiert, wenn sie diesen Erwartungen der Umwelt einigermaßen entsprechen können.
Chancengleichheit in Verschiedenheit
Sehbehinderung oder Blindheit als individuelle Persönlichkeitsmerkmale einzelner Menschen erfordern (1.) spezifische Berücksichtigungen durch die Gesellschaft, die zur Kenntnis nehmen muss, dass das „normale“ Angebot Menschen mit dieser Disposition nicht gerecht wird und Chancenungleichheit bedeutet.
Menschen mit Sehschädigung – das ist der Überbegriff von Sehbehinderung und Blindheit, benötigen spezifische individuelle (2.) Entwicklungsangebote. Die Entwicklungsangebote sind in Zeiten des vorschulischen, schulischen und beruflichen Lernens adaptierte und erweiterte Bildungsangebote, die die spezifischen individuellen Wahrnehmungszugänge berücksichtigen und damit die Entwicklung individueller Lern- und Handlungsstrategien ermöglichen. Aber auch in der Zeit danach benötigen sie darüber hinaus individuelle Entwicklungsangebote sei es zur Mobilität, zur allgemeinen Alltags- und Arbeitsbewältigung oder zur Kommunikation Dazu brauchen Menschen mit Sehschädigung (3.) spezifische Ausstattungen in Form von Hilfsmitteln, Arbeitsplätzen, Arbeitsorganisationen oder räumlichen Arrangement.
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In Schleswig-Holstein ist dafür gesorgt, dass Menschen mit Sehschädigung diese Berücksichtigungen, Entwicklungsangebote und spezifischen Ausstattungen im Früh- und Elementarbereich, in der schulischen und in der beruflichen Ausbildung durch ein organisiertes, professionelles Angebot erhalten. Die Staatliche Schule für Sehgeschädigte, Schleswig, deren Schulleiter ich sein darf, berät und unterstützt mit einem Personal von insgesamt 76 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedenster Qualifikation derzeit 800 junge Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit in den verschiedensten wohnortnahen Bildungseinrichtungen in ganz Schleswig-Holstein.
Diese sonderpädagogische Unterstützung erfolgt in unterschiedlichen Intensitäten so individuell und so flexibel wie irgend möglich, in interdisziplinärer Zusammenarbeit und in Kooperation mit den jeweiligen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen vor Ort, sowie in Vernetzung mit den verschiedensten Rehabilitationseinrichtungen und Behörden.
Im Anschluss an diese Altersstufen gibt es zwar eine Reihe wichtiger Dienste oder Selbsthilfeangebote, die äußerst nützliche Funktionen haben, aber es gibt keine organisierte, vernetzte spezifische Versorgung der Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit mehr. Ein Stück Normalität, das aber insbesondere die Menschen mit Mehrfachbehinderung und Sehschädigung betrifft, bei denen allein schon das Erkennen der der jeweiligen individuellen Bedürfnisse eine diagnostische Herausforderung darstellt, der mit herkömmlichen Mitteln nicht angemessen begegnet werden kann.
Damit soll nicht das Engagement der Kolleginnen und Kollegen in den Werkstätten und Wohnheimen für behinderte Menschen, die mit diesem Personenkreis arbeiten, in Frage gestellt werden – im Gegenteil! Allerdings brauchen diese Menschen bezüglich ihrer Sehschädigung ein professionelles Versorgungs- und Unterstützungsangebot, das in den Werk- und Wohnstätten für behinderte Menschen noch weitgehend fehlt.
Was hat Schule oder ein Förderzentrum wie das unsere damit zu tun: Als zuständige Einrichtung bis zum Ende der Schulzeit, begleiten wir derzeitig etwa 300 Schülerinnen und Schüler in den Schulen für Geistigbehinderte fachspezifisch, in den vergangenen 17 Jahren auch bei Übergängen in die Werkstätten und Förderbereiche. Wir wissen aus dieser Arbeit um die große Anzahl der betroffenen Menschen und haben in den vergangenen Jahren viel unternommen, uns ein genaueres Bild über Anzahl und Bedarf dieser Menschen zu machen.
Aufgrund unserer Erfahrungen in der Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen in den Werkstätten und Wohnbereichen, aber auch in den Schulen wissen wir, dass es möglich ist, effektiv arbeitende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen aufzubauen, ohne dass wir nach neuen Spezialeinrichtungen für Menschen mit Sehschädigung rufen!
Wir sind davon überzeugt, dass es möglich ist, die vorhandenen Strukturen, aber auch die schon mancherorts eingeleiteten Schritte so weiter zu entwickeln, dass sie den Erfordernissen auf Dauer gerecht werden können.
Dazu möchten wir heute auf dieser Fachtagung Bereiche mit Ihnen herausarbeiten, die aus unserer fachlichen Sicht Berücksichtigung finden sollten, und Ihnen anschließend die Möglichkeit geben, sich mit einander auszutauschen und sich auf der umfangreichen Hilfsmittelmesse über praktische Umsetzungsmöglichkeiten zu informieren.
Wir wünschen uns und Ihnen, dass Sie heute einen informativen Tag haben, der Sie unterstützt und ermutigt, Begonnenes weiterzuentwickeln und Neues in Ihren Einrichtungen anzustoßen!
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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